Schutz der Besamungsbeauftragten und der Betriebs- und Familienangehörigen

Ergänzung Schutzmaßnahmen

COVID-19 Apr. 01, 2020 07:58

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemi (Covid-19) müssen wir unsere Maßnahmen zum Schutz der Besamungsbeauftragten und der Betriebe aktualisieren. Entsprechend den Hinweisen und Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit für Milch-Sammelwagenfahrer führen wir die Besamung auch weiterhin durch, wenn bei einem Betrieb ein bestätigter Corona-Fall oder häusliche Quarantäne wegen „Kontaktperson Kategorie I“ eines Betriebs- oder Familienangehörigen vorliegt, sofern die Durchführung der Besamung kontaktlos möglich ist.

Der Besamungsbeauftragte ist bei der Besamungsanmeldung von Ihnen aber auf den Infektions- bzw. Verdachtsfall hinzuweisen. Jeglicher Kontakt mit einem Betriebsangehörigen oder Familienmitglied ist zu vermeiden.

Das zu besamende Tier ist vorab zu fixieren und die Besamungsunterlagen sind vorzuhalten. Das Fangen und Einsperren der Tiere durch den Besamungsbeauftragten und die Mithilfe dazu ist ausdrücklich untersagt.

Grundsätzlich sind die Mitarbeiter im eigenen aber auch in Ihrem Interesse angewiesen, bei jedem Betriebsbesuch zu verfahren, als ob eine Infektion oder Quarantänesituation vorliegt und kontaktlos zu arbeiten.

Nur wenn ein kontaktloser Betriebsbesuch nicht möglich ist, wird der Betriebsbesuch und die Besamung verweigert.

Bitte helfen Sie mit. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen der Gesunderhaltung ihres Besamungsbeauftragten aber auch ihrer eigenen Gesundheit.
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